Alle Menschen sind gleich! Das bedeutet aber leider nicht, dass alle Menschen im Alltagsleben gleich behandelt werden. Seit 1979 hat Österreich ein Gleichbehandlungsgesetz, das zumindest im Arbeits- und Geschäftsalltag dafür sorgen soll, dass gleiche Behandlung durchsetzbar und Diskriminierung rechtswidrig ist.
Vor 30 Jahren wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft gegründet, eine Institution, die als Anlaufstelle für Opfer von Diskriminierung auftritt, diese berät und begleitet. Sie leistet darüber hinaus auch gleichstellungspolitische Arbeit, damit das Gesetz besser und umfassender wird.
Die Ausstellung ist eine Übernahme aus dem Volkskundemuseum Wien und entstand in Kooperation mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft.