Kinderschutzkonzept

der Universalmuseum Joanneum GmbH

Das Universalmuseum Joanneum ist mit 20 Museen und einem Zoo an 14 Standorten die wichtigste wissenschaftlich-kulturelle Institution der Steiermark. Wir sind ein Museum, das unseren Besucher*innen Wissen zugänglich macht und kritische Reflexion fördert. Wissensvermittlung und das Wecken von Interesse an Kultur, Natur und Kunst steht im Mittelpunkt unserer Arbeit für Kinder und Jugendliche und mit Besucher*innen dieser Altersgruppe. Auf Grundlage dieser Zielsetzung ist es uns wichtig, einen geschützten Rahmen zu schaffen, in dem die Interessen unserer jungen Gäste im Vordergrund stehen.

Mit diesem Kinderschutzkonzept verpflichten wir uns, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu achten und den Schutz vor Gewalt, Missbrauch und Grenzverletzungen jeglicher Art zu gewährleisten. Um das zu erreichen, setzen wir Maßnahmen der Prävention, die die Wahrung der Kinderrechte berücksichtigen. Grundlegendes Ziel dieses Kinder­schutzkonzepts ist, das Universalmuseum Joanneum als sicheren Ort für unsere jungen Besucher*innen zu gestalten. Dazu ist eine laufende Sensibilisierung der Mitarbeiter*innen für Kinderrechte und Kinderschutz ebenso wichtig wie das Bekenntnis, eine gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu übernehmen.

Den übergeordneten rechtlichen Rahmen bildet die UN-Konvention über die 10 Grundrechte des Kindes (UN-KRK):

1. Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung

2. Recht auf Gesundheit

3. Recht auf elterliche Fürsorge

4. Recht auf gewaltfreie Erziehung

5. Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

6. Recht auf Spiel und Freizeit

7. Recht auf Gleichheit

8. Recht auf Bildung

9. Recht auf Schutz im Krieg und auf der Flucht

10. Recht auf Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung

Gewaltformen und ihre Definition

Das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung in Familie, Schule und Institutionen ist ein Grundprinzip der Kinderrechte und in Österreich seit 1989 gesetzlich vorgeschrieben.

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche geschieht in vielerlei Hinsicht. In erster Linie denkt man dabei an körperliche Gewalt, doch auch psychischer Druck oder Vernachlässigung sind eine Verletzung dieses Grundsatzes.

Die Vorstufe von Gewalt sind Grenzverletzungen, wenn aus Versehen oder unabsichtlichen Verhaltensweisen „in Folge fachlicher oder persönlicher Defizite die persönlichen Grenzen anderer verbal, nonverbal oder körperlich überschritten werden“ [4].

[4] Grenzverletzungen > Übergriffe > Gewalt In: Schulpsychologie, Bildungsberatung. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 

Formen der Gewalt [5]

Physische/körperliche Gewalt
Jegliche Form von Misshandlung, die sich gegen den Körper richtet, zählt zur physischen Gewalt. Diese reicht von Schütteln über Stoßen, Zwicken, Treten, An-den Haaren-Ziehen, Schlagen, Ohrfeigen, Austeilen von Klapsen bis hin zu Attacken mit Waffen und Mordversuch.

Psychische Gewalt
Diese Gewaltform ist im Gegensatz zur körperlichen Gewalt schwerer zu identifizieren und wird auch seltener als Gewalt wahrgenommen. Sie umfasst jegliche Form des emotionalen Drucks wie etwa Demütigung, Abwertung, Zurückweisung, Lächerlich-Machen, Beschimpfen, Ignorieren, Stalking, permanente Kritik, Spott, aber auch Freiheitsentzug, Ausgrenzung oder nonverbale Abwertungen (Gesten und Handlungen der Verachtung). Ebenso zählt das Miterleben von psychischer Gewalt wie z. B. das Ansehen eines Terroraktes, die Gewalt­ausübung an (Haus-)Tieren oder die Zerstörung von Dingen, die für Betroffene von Wert sind, zur psychischen Gewalt.

Sexualisierte Gewalt
Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich um Machmissbrauch, um das Ausnützen von Kindern und Jugendlichen durch eine Autoritätsposition. Abhängigkeitsverhältnisse von Kindern und Jugendlichen werden bewusst von einer*einem Erwachsenen oder einer*einem überlegenen Jugendlichen ausgenutzt, um die eigenen sexuellen, emotionalen und sozialen Bedürfnisse zu befriedigen. Zu dieser Gewaltform zählen nicht nur jede tatsächliche oder angedrohte sexuelle Aktivität wie z. B. unsittliches Berühren oder Geschlechtsverkehr, sondern auch nicht körperlicher Missbrauch, wie etwa das Zeigen von pornografischen Bildern oder Filmen.
Verschiedene verbale, emotionale und körperliche Übergriffe zählen zu sexualisierter Gewalt: sexuell gefärbte Sprache, Anspielungen, sexualisierte Witze, Exhibitionismus, Zwang zu sexuellen Handlungen am eigenen Körper oder des einer anderen Person, Zwang zu Prostitution, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, ...

Vernachlässigung
Vernachlässigung bedeutet „die mangelhafte Versorgung, die Nicht-Betreuung und das Vergessen wie das Vorenthalten von Unterstützung und Pflege. Sie ist die weitaus häufigste Form der Kindeswohlgefährdung“[6].
Die Unterlassungen seitens sorgeverantwortlicher Personen betreffen sowohl die körperliche als auch die erzieherische und kognitive Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen und reichen von unzureichender Versorgung mit Nahrung oder Kleidung, mangelnder Hygiene, medizinischer Versorgung, fehlender Kommunikation, mangelnder Förderung der motorischen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung bis zu gesundheitsbedrohenden Wohnver­hältnissen, Einschränkung der Selbstbestimmung des Kindes, fehlender altersadä­quater Beaufsichtigung sowie fehlender emotionaler Zuwendung und das Ignorieren kindlicher Bedürfnisse nach Nähe. Des Weiteren zählt auch der unkontrollierte und zu häufige, nicht altersgemäße Medienkonsum zur Vernachlässigung.

Institutionelle/strukturelle Gewalt
Institutionelle Gewalt kann körperliche, sexuelle und/oder psychische Gewalt umfassen. Sie wird von einer Autoritätsperson in einem institutionellen Setting gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen ausgeübt und ist ein Machtmissbrauch.  Zu dieser Form der Gewalt zählen u. A. auch die Auf­forderung, andere Kinder zu demütigen oder zu verletzen sowie das Tolerieren von körperlichen und psychischen Übergriffen. Institutionelle Gewalt kann auch losgelöst von einer Person aufgefasst werden, wenn z. B. die Struktur und Organisation einer Institution das Fehlverhalten einzelner Personen mitverursacht, weil belastende und überfordernde Arbeitsbedingungen bestehen.

[5] Vgl. Schulpsychologie, Bildungsberatung. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 
sowie Übersicht Umgang mit grenzverletzendem Verhalten. In: Basiskonzept Kinderschutz des Landes Steiermark. 

[6] Vernachlässigung. In: Schulpsychologie, Bildungsberatung. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung. 

 

Präventive Maßnahmen

Alle Mitarbeiter*innen des Universalmuseums Joanneum sind verpflichtet, die nachfolgend aufgelisteten präventiven Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohles einzuhalten und zu kontrollieren:

1. Personal und Personalmanagement

Neben der kinderschutzorientierten Personalauswahl werden auch alle Mitarbeiter*innen umfassend über den Verhaltenskodex des Universalmuseums Joanneum und die Kinderschutzrichtlinien informiert.

Folgende Maßnahmen sollen dies sicherstellen:

Einholen einer erweiterten Strafregisterbescheinigung

Thematisierung des KSK in Bewerbungsgesprächen

Schulungen aller Mitarbeiter*innen zur Sensibilisierung für Kinderschutz werden laufend weiterentwickelt

In allen Museen und Abteilungen unserer Institution finden regelmäßige Treffen der Mitarbeiter*innen statt, bei denen es die Möglichkeit gibt, über Situationen im Arbeitsalltag zu sprechen und diese zu reflektieren. Bei Bedarf besteht auch die Möglichkeit persönlicher Gespräche mit der*dem Vorgesetzten.

Verhaltenskodex

Jede*r Mitarbeiter*in wird über den Verhaltenskodex in unserem Unternehmen und über die Inhalte des KSK im Zuge einer Schulung oder der Erstunterweisung informiert.

2. Kommunikation und Medien

Ton- oder Fotoaufnahmen, die während der Dauer eines Besuches in unserer Institution entstanden sind, werden nur nach schriftlicher Einholung der Einverständniserklärung der*des Erziehungsberechtigten und des Kindes bzw. der*des Jugendlichen für Veröffent­lichungszwecke verwendet (Webseite, Drucksorten, Social-Media-Beiträge des UMJ). Das Einverständnis kann jederzeit und mit sofortiger Wirkung schriftlich widerrufen werden. Wenn personenbezogene Daten von Kindern erhoben werden, wird mit diesen Daten im Sinne der DSGVO umgegangen.

3. Beschwerdemanagement

Oberstes Ziel ist es, allen unseren Gästen niederschwellige Möglichkeiten zur Weitergabe von Kritik und Beschwerden zu bieten. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, ihnen zu vermitteln, dass sie gehört und ernst genommen werden und den Mut aufbringen sollen, Beschwerden zu äußern.

In jedem unserer Museen befinden sich Feedbackboxen, in denen anonym Kommentare, Beschwerden, Kritik etc. verschriftlicht abgegeben werden können. In Zukunft sollen in allen Räumen, in denen Kinder- und Jugendprogramme durchgeführt werden, die Kontaktdaten der organi­sationsinternen Kinderschutzbeauftragten sowie externer Institutionen für Kinder und Jugend­liche (z. B. Rat auf Draht, Kinder- und Jugendanwaltschaft) gut sichtbar angebracht werden. Die Kontaktdaten der Kinderschutzbeauftragten des Universalmuseums Joanneum finden sich ebenso auf unserer Webseite. Des Weiteren gibt es auch unser Whistleblower-Portal für alle Mitarbeiter*innen des Universalmuseums Joanneum.

Maßnahmen im Verdachtsfall

Bei einem gemeldeten Verdachtsfall wird ein festgelegtes Fallmanagement durchlaufen, bei dem in allen Phasen die Vertraulichkeit und der Datenschutz gewahrt bleiben. Informationen, die sich auf den Verdachtsfall beziehen, werden nur im Bedarfsfall und zum Zwecke der Dokumentation im Zuge des Fallmanagements weitergegeben (siehe Meldeformular).

Bei Einlangen einer Verdachtsmeldung hat unverzüglich die schriftliche Meldung an die Kinderschutzbeauftragten zu erfolgen – als Leitfaden dient das interne Meldeformular für Kinderschutz. In weiterer Folge sieht das Fallmanagement vor, dass das Kinderschutzteam, bestehend aus den Kinderschutzbeauftragten – wenn nötig erweitert durch eine*n Vertreter*in des Personalwesens sowie die*den direkte*n Vorgesetzte*n der*des Beschul­digten und eine*n Vertreter*in des Betriebsrates – den vorliegenden Fall diskutiert und die weitere Vorgehensweise bespricht. Es ist in erster Linie zu klären, ob es sich um einen Verstoß des Verhaltenskodex oder einen strafrechtlichen Verstoß handelt oder der Verdacht entkräftet wird. Bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex werden mit den Betroffenen klärende Gespräche mit den Kinderschutzbeauftragten und der*dem direkten Vorgesetzten geführt und das Fehlverhalten gemeinsam reflektiert. Gegebenenfalls können Nachschulungs­maßnahmen oder eine Supervision vereinbart werden.

Bei Vergehen mit straf­rechtlicher Relevanz wird unverzüglich die Personalabteilung miteinbezogen, die eine Meldung an das Kinderschutzzentrum veranlasst.

Fallmanagement

siehe S. 6, Maßnahmen im Verdachtsfall

Kinderschutzbeauftragte und Kontaktpersonen

Das Universalmuseum Joanneum ernennt Kinderschutzbeauftragte, die eingehende Beschwerden nach einem vorgegebenen Schema (siehe Fallmanagement) diskret und objektiv bearbeiten und weitere Schritte einleiten.

Kinderschutzbeauftragte UMJ gesamt:
Dr. Sigrid Rachoinig: sigrid.rachoinig@museum-joanneum.at, 0699/13346831
Eva Ofner: eva.ofner@museum-joanneum.at; 0664/8017-9223
Andreas Metelko: andreas.metelko@museum-joanneum.at, 0664/8017-9819

Kinderschutzbeauftragte in den Museen:
Landeszeughaus:
Andreas Metelko, andreas.metelko@museum-joanneum.at
Museum für Geschichte:
Andreas Metelko, andreas.metelko@museum-joanneum.at
Volkskundemuseum:
Andreas Metelko, andreas.metelko@museum-joanneum.at
Kunsthaus Graz:
Eva Ofner, eva.ofner@museum-joanneum.at
Neue Galerie Graz: 
Eva Ofner, eva.ofner@museum-joanneum.at
Naturkundemuseum:
Eva Ofner, eva.ofner@museum-joanneum.at
Schloss Eggenberg:
DI Hannah Peyker, hannah.peyker@museum-joanneum.at
Schloss Trautenfels:
Christian Pliem, christian.pliem@museum-joanneum.at
Freilichtmuseum Stübing:
Ute Hausladen, ute.hausladen@museum-joanneum.at
Tierwelt Herberstein:
Dr. Reinhard Pichler, r.pichler@tierwelt-herberstein.at
Schloss Stainz:
Mag. Maria Zengerer, maria.zengerer@museum-joanneum.at
Rosegger-Museum:
Mag. Bianca Russ-Panhofer MA, bianca.russ-panhofer@museum-joanneum.at                                                                                                             Österreichischer Skulpturenpark:                                                                                                                                                                                                Heidrun Dürrer BA BA, heidrun.duerrer@museum-joanneum.at

 

Evaluierung und Weiterentwicklung

Die Verankerung von Kinderschutz in allen Bereichen unserer Institution ist ein laufender Prozess, der, begleitet von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark, ständig weiterentwickelt wird. Das vorliegende Kinderschutz­konzept soll allen Mitarbeiter*innen des Universalmuseums Joanneum als Leitfaden für ihre tägliche Arbeit mit Kindern und Jugend­lichen dienen und bei der Entwicklung neuer Vermittlungskonzepte und der Konzeption neuer Ausstellungen Beachtung finden. Es wird jährlich vom Kinderschutz-Team evaluiert und gegebenenfalls aktualisiert.