Physische/körperliche Gewalt
Jegliche Form von Misshandlung, die sich gegen den Körper richtet, zählt zur physischen Gewalt. Diese reicht von Schütteln über Stoßen, Zwicken, Treten, An-den Haaren-Ziehen, Schlagen, Ohrfeigen, Austeilen von Klapsen bis hin zu Attacken mit Waffen und Mordversuch.
Psychische Gewalt
Diese Gewaltform ist im Gegensatz zur körperlichen Gewalt schwerer zu identifizieren und wird auch seltener als Gewalt wahrgenommen. Sie umfasst jegliche Form des emotionalen Drucks wie etwa Demütigung, Abwertung, Zurückweisung, Lächerlich-Machen, Beschimpfen, Ignorieren, Stalking, permanente Kritik, Spott, aber auch Freiheitsentzug, Ausgrenzung oder nonverbale Abwertungen (Gesten und Handlungen der Verachtung). Ebenso zählt das Miterleben von psychischer Gewalt wie z. B. das Ansehen eines Terroraktes, die Gewaltausübung an (Haus-)Tieren oder die Zerstörung von Dingen, die für Betroffene von Wert sind, zur psychischen Gewalt.
Sexualisierte Gewalt
Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich um Machmissbrauch, um das Ausnützen von Kindern und Jugendlichen durch eine Autoritätsposition. Abhängigkeitsverhältnisse von Kindern und Jugendlichen werden bewusst von einer*einem Erwachsenen oder einer*einem überlegenen Jugendlichen ausgenutzt, um die eigenen sexuellen, emotionalen und sozialen Bedürfnisse zu befriedigen. Zu dieser Gewaltform zählen nicht nur jede tatsächliche oder angedrohte sexuelle Aktivität wie z. B. unsittliches Berühren oder Geschlechtsverkehr, sondern auch nicht körperlicher Missbrauch, wie etwa das Zeigen von pornografischen Bildern oder Filmen.
Verschiedene verbale, emotionale und körperliche Übergriffe zählen zu sexualisierter Gewalt: sexuell gefärbte Sprache, Anspielungen, sexualisierte Witze, Exhibitionismus, Zwang zu sexuellen Handlungen am eigenen Körper oder des einer anderen Person, Zwang zu Prostitution, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung, ...
Vernachlässigung
Vernachlässigung bedeutet „die mangelhafte Versorgung, die Nicht-Betreuung und das Vergessen wie das Vorenthalten von Unterstützung und Pflege. Sie ist die weitaus häufigste Form der Kindeswohlgefährdung“[6].
Die Unterlassungen seitens sorgeverantwortlicher Personen betreffen sowohl die körperliche als auch die erzieherische und kognitive Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen und reichen von unzureichender Versorgung mit Nahrung oder Kleidung, mangelnder Hygiene, medizinischer Versorgung, fehlender Kommunikation, mangelnder Förderung der motorischen, geistigen, emotionalen und sozialen Entwicklung bis zu gesundheitsbedrohenden Wohnverhältnissen, Einschränkung der Selbstbestimmung des Kindes, fehlender altersadäquater Beaufsichtigung sowie fehlender emotionaler Zuwendung und das Ignorieren kindlicher Bedürfnisse nach Nähe. Des Weiteren zählt auch der unkontrollierte und zu häufige, nicht altersgemäße Medienkonsum zur Vernachlässigung.
Institutionelle/strukturelle Gewalt
Institutionelle Gewalt kann körperliche, sexuelle und/oder psychische Gewalt umfassen. Sie wird von einer Autoritätsperson in einem institutionellen Setting gegenüber den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen ausgeübt und ist ein Machtmissbrauch. Zu dieser Form der Gewalt zählen u. A. auch die Aufforderung, andere Kinder zu demütigen oder zu verletzen sowie das Tolerieren von körperlichen und psychischen Übergriffen. Institutionelle Gewalt kann auch losgelöst von einer Person aufgefasst werden, wenn z. B. die Struktur und Organisation einer Institution das Fehlverhalten einzelner Personen mitverursacht, weil belastende und überfordernde Arbeitsbedingungen bestehen.
[5] Vgl. Schulpsychologie, Bildungsberatung. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
sowie Übersicht Umgang mit grenzverletzendem Verhalten. In: Basiskonzept Kinderschutz des Landes Steiermark.
[6] Vernachlässigung. In: Schulpsychologie, Bildungsberatung. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung.