Sowohl für Firmen als auch für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, der Universalmuseum Joanneum GmbH bzw. der Kunsthaus Graz GmbH Spenden mit steuerlicher Abzugsfähigkeit zukommen zu lassen.
Was bringt die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spende?
Der besondere Vorteil für Spender*innen besteht darin, dass die Zuwendung die steuerliche Bemessungsgrundlage und somit die Steuerschuld beim Finanzamt vermindert. Die Spende wird bei Firmen als Betriebsausgabe, bei Privatpersonen als Sonderausgabe berücksichtigt. Je nach Einkommen kann man bis zu 55 % des Spendenbetrags effektiv bei der Einkommensteuer einsparen.
Welche rechtliche Grundlage besteht für die steuerliche Abzugsfähigkeit?
Gemäß EStG 1988 (Einkommensteuergesetz) zählen die Universalmuseum Joanneum GmbH und die Kunsthaus Graz GmbH zum begünstigten Empfängerkreis für Spenden. Aufgrund der gesetzlichen Änderung des Einkommensteuergesetzes per 1. Jänner 2017, womit der automatische Datenaustausch zwischen Empfänger*in und Finanzverwaltung geregelt wurde, erfolgte eine neuerliche Bescheinigung durch das Bundesministerium für Finanzen (Registrierungsnummer
MP-9720).
In welcher Form kann die Spende erfolgen?
Die Spende kann in Form von Geld- oder Sachzuwendungen (z. B. Sammlungsobjekten) erfolgen.
Wie werden Sammlungsobjekte bewertet?
Der Wert von Sammlungsobjekten wird durch eine*n zuständige*n Sammlungskurator*in oder durch einen entsprechenden Beleg nachgewiesen.
Welche betragsmäßigen Grenzen sind zu beachten?
Bei Firmen sind Spenden bis zu einem Betrag von 10 % des Gewinnes des laufenden Jahres steuerlich abzugsfähig, bei Privatpersonen bis zu einem Betrag von 10 % der Einkünfte.
Wie werde ich Förderin*Förderer der Universalmuseum Joanneum GmbH?
Zwei Schritte sind notwendig, um Förderin*Förderer der Universalmuseum Joanneum GmbH bzw. der Kunsthaus Graz GmbH zu werden:
I. Geldspenden:
(1) Überweisen Sie den Förderbetrag auf eines der untenstehenden Bankkonten:
Für die Universalmuseum Joanneum GmbH:
IBAN: AT87 5600 0201 4131 2082
BIC: HYST AT 2G
Bank: Landeshypothekenbank
Für die Kunsthaus Graz GmbH:
IBAN: AT74 5600 0201 4131 7360
BIC: HYST AT 2G
Bank: Landeshypothekenbank
(2) Füllen Sie das Antwortschreiben aus und schicken Sie dieses an die Universalmuseum Joanneum GmbH per Post, E-Mail oder Fax. Geben Sie auf dem Antwortschreiben unbedingt an, welcher Abteilung bzw. welchem Projekt Ihre Spende zugutekommen soll. Wenn Sie keine bestimmte Abteilung unterstützen möchten, geben Sie bitte "Gesamthaus" an.
Wenn Sie als Privatperson spenden, werden die notwendigen Daten mittels verpflichteten automatischen Datenaustauschs direkt der Finanzverwaltung gemeldet. Ihre Spende wird daher automatisch bei Ihrer Arbeitnehmer*innen-Veranlagung bzw. Einkommensteuererklärung berücksichtigt, sofern Sie in Österreich steuerpflichtig sind.
Als Firma erhalten Sie nach Gutschrift Ihrer Spende eine Bestätigung der Universalmuseum Joanneum GmbH bzw. der Kunsthaus Graz GmbH über die steuerliche Abzugsfähigkeit, die Sie als Nachweis in Ihrer Buchhaltung verwenden können.
II. Bei Sachspenden nehmen Sie bitte direkt Kontakt mit der betreffenden Abteilungsleitung auf.
Nähere Informationen zu Spenden mit steuerlicher Abzugsfähigkeit im Universalmuseum Joanneum:
Finanz- und Rechnungswesen
fibu@museum-joanneum.at
+43 316/8017-9828