Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!
Bildinformationen
Einzelprojektförderung, A 9 Land Steiermark
Praktika in Museen, A 9 Land Steiermark
Projektförderung im Bereich Museen, BMKÖS
Kleinveranstalter*innenförderung, A9 Land Steiermark
Publikationsförderung, A9 Land Steiermark
Revitalisierungsfond, A 15 Land Steiermark
LEA Förderung von Frauen und Mädchen
Klimafitte Kulturbetriebe 2024, BMK
culture connected, BMBWF (OeAD )
Kunst ist Klasse! BMKÖS (OeAD)
Weitere Ausschreibungen Museum + Schule (OeAD)
LEADER 2023 – 2027
Überblick auf der Webseite IG-Kultur
Sie können um Einzelprojektförderung der Abteilung A9 des Landes Steiermark ansuchen. Als Grundlage dient die Förderungsrichtlinie für Museen und Sammlungen, die im Juni 2022 aktualisiert wurde. NEU! Beachten Sie bei Förderwünschen über € 3.500 die Einreichtermine!
Eine konkrete Auflistung der förderbaren Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie unter Punkt 4. Ausschließungsgründe bzw. nicht förderbare Ausgaben sind unter Punkt 6 dargelegt. Diese sind z. B. Baumaßnahmen, laufende Kosten (etwa Personalkosten) und Werbemaßnahmen.
In Bezug auf den Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken verweist die Richtlinie auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark - Panther Web .
Wer darf einreichen?
...wofür?
Nicht gefördert werden
Eine konkrete Auflistung der förderbaren Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie unter Punkt 4. Ausschließungsgründe bzw. nicht förderbare Ausgaben sind unter Punkt 6 dargelegt. Diese sind z. B. Baumaßnahmen, laufende Kosten (etwa Personalkosten) und Werbemaßnahmen.
In Bezug auf den Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken wird auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark Panther Web verwiesen.
...und wann?
Sie können jederzeit um Förderung von Praktikant*innenstellender Abteilung A9 des Landes Steiermark ansuchen, jedoch nur vor Beginn des Praktikums. Rechtliche Grundlage ist das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F.
Wer darf einreichen?
... wofür?
... und wann?
Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 6, Ausschließungsgründe unter Punkt 7 nachzulesen
Das Museumsforum Steiermark bündelt offene Praktikumsplätze auf der Webseite, kommuniziert diese und bewirbt sie an Schulen und Hochschulen.
Sie können jederzeit, jedoch nur einmalig pro Jahr - und spät. 2 Wochen vor der ersten Veranstaltung um eine Förderung Ihrer geplanten Veranstaltung/en ansuchen. Eine weitere oder zusätzliche Förderung derselben Veranstaltung/en aus Mitteln der Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark ist nicht zulässig.
Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Pauschale von
Wer darf einreichen?
... wofür?
Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 5, Ausschließungsgründe sowie nicht förderungswürdige Veranstaltungen unter Punkt 6 nachzulesen.
Gefördert werden Publikationen (Erstveröffentlichungen), die das allgemeine Verständnis von Kunst und Kultur nachhaltig unterstützen, zur aktiven Beschäftigung mit relevanten künstlerischen Positionen anregen und sich mit dem kulturellen Erbe der Steiermark auseinandersetzen.
Bitte beachten Sie, dass Erstauflagen von Ausstellungskatalogen über die Einzelprojektförderung für Mussen, A9 Land Steiermark gefördert werden.
Gefördert werden Druck-, Herstellungs- und Veröffentlichungskosten einer konkret vorliegenden Publikation mit einer Pauschale von
Wer darf einreichen und wann?
... wofür?
Gefördert werden u.a.
Weitere Informationen darüber, was gefördert/nicht gefördert wird und was ein vollständiges Ansuchen enthält
Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 5 geregelt
Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbes. Ziel ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch Einsatz spezieller Fachleute werden auch erforderliche traditionelle Handwerkstechniken gepflegt und einschlägige Berufszweige unterstützt.
Über den Revitalisierungsfond geförderte Museums(um)bauten - Revitalisierungen
u.a. Gerberei Salzer, Museum Villa Retznei, Kammerhofmuseum Bad Aussee, Brahms-Museum, Hammerwerk Roob, Lehrfrischhütte Vordernberg, Kötzelmühle, Rauchstubenhaus Giefer, Rauchstubenhaus Schirner, Burgmuseum Krems, Pavelhaus - Bad Radkersburg, Handwerkmuseum in Murau
Ihren Antrag auf Projektförderung des BMKOES können Sie laufend einreichen.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite zur Projektförderung im Bereich Museen.
Wer darf ansuchen?
...wofür?
Nicht einreichbar sind Projekte wie u.a. bauliche Maßnahmen, Betriebskosten, Ankäufe musealer Objekte, Kataloge und Publikationen.
...und wann?
Das Programm Klimafitte Kulturbetriebe 2024, das das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland auflegt, fördert Investitionen, die zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben führen.
Dazu zählen z.B. dieVerbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Installation einer klimafreundlichen Heizung oder Energiesparmaßnahmen im Bereich Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Wärmerückgewinnung.
Wer darf einreichen und weitere Voraussetzungen?
...wann?
...wieviel?
...wofür?
...was wird nicht gefördert?
Onlineantrag, Formulare zur Antragstellung sowie FAQs finden Sie auf der Webseite (https://www.umweltfoerderung.at/o63wz), ebenso die rechtliche Grundlage.
ÖFF Österreichischer Fonds des Bundeskanzleramts zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen
Wer darf einreichen und wann?
Was wird gefördert und wie?
Beachten Sie die unter Pkt 6.3. genannten Bewertungskriterien.
Auf der Webseite finden Sie Formulare und Vorlagen sowie bisher geförderte Projekte.
Zur Förderrichtlinie 2024, Stand 30.09.2024
https://letsempoweraustria.at/wp-content/uploads/2024/10/LEA_Foerderrichtlinie_2024.pdf
Kontakt LEA Förderungen: Lukas Stowasser
foerderungen@lea-frauenfonds.at, +43 1 39 50 29 07
Das BMKÖS startet ein Förderprogramm zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf strukturellen Förderungen, die die Branche zur Nutzung von KI "im Hintergrund" ermächtigen und ermutigen sollen. Zentral ist dabei auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen sollen dabei unterstützt werden, die Möglichkeiten der KI (Künstliche Intelligenz) in der Kunst und Kultur zu entdecken und verstärkt zu nutzen.
Wer darf einreichen?
...wofür - Ziele des Programms?
...wann?
Für Förderprogramme zur lokalen Entwicklung im ländlichen Raum sind Sie hier richtig!
LEADER ist eine von EU-, Bund- und Land-kofinanzierte Förderung im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich, die seit dem EU-Beitritt 1995 in der Steiermark umgesetzt wird. Aktuell wird die fünfte LEADER-Periode 2023 - 2027 abgewickelt.
Eines der wichtigsten LEADER-Ziele ist es, die Entwicklung in den ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Strukturen, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.
Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, sich als Erstes mit der jeweils für Sie zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung in Verbindung zu setzen.
Einen guten Überblick über die steierischen Leader-Regionen und
finden Sie auf der Webseite der Landesentwicklung Steiermark.
Die nächste Einreichfrist ist mit 02.12.2024 festgesetzt.
Wer darf einreichen?
...wofür?
...wieviel?
...wann?
... wo finde ich weitere Infos?
Wer darf einreichen?
..wofür?
...wann?
Förderbare Kosten:
Förderhöhe:
Weitere Informationen:
Auf der Webseite des OeAD - finden Sie eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen, z. B.
Auch auf der Webseite der IG Kultur finden Sie einen praktisch-guten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Kulturbereich.
Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, welche Fristen dafür gelten und was Sie bei der Einreichung und Projektplanung beachten sollten, erfahren Sie bei uns.
Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!
Mag.a Elisabeth Schatz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Förderberatung und Projektplanung
+43-699/1330-8941 elisabeth.schatz@museum-joanneum.at