Förderstellen und Förderprogramme

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!

Zu sehen ist ein durchsichtiges Glas, das gefüllt mit Münzen ist und aus dem eine Pflanze wächst. Zu sehen ist ein durchsichtiges Glas, das gefüllt mit Münzen ist und aus dem eine Pflanze wächst.

Bildinformationen

Einzelprojektförderung der Abteilung A9 des Landes Steiermark

Sie können um Einzelprojektförderung der Abteilung A9 des Landes Steiermark ansuchen. Als Grundlage dient die Förderungsrichtlinie für Museen und Sammlungen, die im Juni 2022 aktualisiert wurde. NEU! Beachten Sie bei Förderwünschen über € 3.500 die Einreichtermine!

Eine konkrete Auflistung der förderbaren Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie unter Punkt 4. Ausschließungsgründe bzw. nicht förderbare Ausgaben sind unter Punkt 6 dargelegt. Diese sind z. B. Baumaßnahmen, laufende Kosten (etwa Personalkosten) und Werbemaßnahmen. 

In Bezug auf den Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken verweist die Richtlinie auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark - Panther Web .


Wer darf einreichen?

  • Träger*innen bereits bestehender oder neu zu errichtender Museen bzw. museumsähnlicher Einrichtungen mit inhaltlichem Bezug zum Land Steiermark
  • weitere Auflagen wie regelmäßige Öffnungszeiten usw. siehe Förderrichtlinie Punkt 3


...wofür?

  • Ausstattungen für Ausstellungsräume und Depots 
  • Museums- und Ausstellungskataloge (nur für die Erstauflage)
  • Maßnahmen zur digitalen Inventarisierung inkl. Erstellung von Digitalisaten
  • Provenienzforschung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Umgebungsbedingungen (z. B. Licht, Klima etc.)
  • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
  • Konservierung und Restaurierung von Sammlungsgut
  • Erstellung von Konzepten (z. B. Museumskonzepte, Vermittlungskonzepte etc.)
  • Sonderausstellungen im regional- und kulturgeschichtlichen Kontext
  • Zuschuss zum Erwerb von Kulturgut
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit (außer bauliche Maßnahmen)
  • u. a. 
     

Nicht gefördert werden 

  • bauliche Maßnahmen
  • Werbemaßnahmen
  • laufende Kosten (Betrieb, Personal, Infrastruktur) 
  • Sammlungsobjektdatenbanken
  • u.a.

Eine konkrete Auflistung der förderbaren Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie unter Punkt 4. Ausschließungsgründe bzw. nicht förderbare Ausgaben sind unter Punkt 6 dargelegt. Diese sind z. B. Baumaßnahmen, laufende Kosten (etwa Personalkosten) und Werbemaßnahmen. 

In Bezug auf den Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken wird auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark Panther Web verwiesen.


...und wann?

  • Einreichtermin für Ihr Ansuchen mit einem Förderwunsch über 3.500 €:
    15.11.2024, 30.04.2025, weitere Termine finden Sie auf der Webseite des Landes
    Laufend sind Einreichungen mit Förderwünschen darunter möglich.
  • Projekte können gesplittet werden, um weitere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
    Welche für Ihr Projekt in Frage kommen und welche Fristen gelten, erfahren Sie bei uns.

Förderung von Praktikumsstellen in steirischen Museen, A9 Land Steiermark

Sie können jederzeit um Förderung von Praktikant*innenstellender Abteilung A9 des Landes Steiermark ansuchen, jedoch nur vor Beginn des Praktikums. Rechtliche Grundlage ist das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F

Wer darf einreichen?

  • Träger*innen bereits bestehender Museen und Sammlungen mit inhaltlichem Bezug zum Land Steiermark
  • Weitere Auflagen wie regelmäßige Öffnungszeiten usw. siehe Förderrichtlinie Punkt 3

... wofür?

  • Pro Museum und Jahr ist maximal ein*e Praktikant*in förderbar, er*sie ist einzuschulen und zu begleiten
  • Praktikumsdauer: vier Wochen bzw. 30 Kalendertage (Vollzeit) oder acht Wochen, auf Basis von 20 Wochenstunden
  • Alter der Praktikant*innen: 16 bis 33 Jahre mit Wohnsitz oder Geburtsort im Bundesland Steiermark
  • Weitere allgemeine arbeitsrechtliche Voraussetzungen (wie Abschluss eines Dienstverhältnisses, ÖGK-Anmeldung usw.) sowie besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen bei der Beschäftigung Minderjähriger sind unter Punkt 3 zu finden
  • Zuschuss in Höhe von € 1.000,00, weitere Details zur Auszahlung finden Sie unter Punkt 4 
  • Die Tätigkeiten müssen im Bereich der Kernaufgaben des Museums liegen (z. B. z. B. Inventarisieren, Vermittlung, Projektarbeit, Ausstellungsgestaltung, Katalogerstellung), weitere Details zu förderungsfähigen Aufgaben finden Sie unter Punkt 5 und 3 (9)

... und wann?

  • Einreichungen sind laufend (jedoch nur vor Beginn des Praktikums) möglich

 

Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 6, Ausschließungsgründe unter Punkt 7 nachzulesen

Das Museumsforum Steiermark bündelt offene Praktikumsplätze auf der Webseite, kommuniziert diese und bewirbt sie an Schulen und Hochschulen.

Pauschalförderungsprogramm Kleinveranstalter*innen, A9 Land Steiermark

Sie können jederzeit, jedoch nur einmalig pro Jahr - und spät. 2 Wochen vor der ersten Veranstaltung um eine Förderung Ihrer geplanten Veranstaltung/en ansuchen. Eine weitere oder zusätzliche Förderung derselben Veranstaltung/en aus Mitteln der Kultur- und Kunstförderung des Landes Steiermark ist nicht zulässig.


Gefördert werden Veranstaltungen mit einer Pauschale von 

  • € 1.500 bei Projektkosten bis zu € 7.500 und mind. 1 Veranstaltung
  • € 2.500 bei Projektkosten über € 7.500 bis € 17.499,99 und mind. 3 Veranstaltungen
  • € 3.500 bei Projektkosten ab € 17.500 und mind. 5 Veranstaltungen
     

Wer darf einreichen?

  • Kunst- und Kulturveranstalter*innen (Museen, Vereine und Gemeinden, Einzelpersonen, Kulturinitiativen u.a.) mit Sitz und Tätigkeit in der Steiermark; keine weitere Spezifikation bei z. B. Vereinen in den Statuten nötig.
     

... wofür?

  • Folgende Veranstaltungen können gefördert werden: Konzerte, Brauchtumsveranstaltungen, Workshops, Wettbewerbe und Präsentationen mit kunst- und kulturvermittelnder Ausrichtung u.a. (weiteres unter Punkt 3)
  • Was ein vollständiges Ansuchen beinhaltet entnehmen Sie Punkt 3
  • Förderfähige Kosten sind u.a. Gagen, Honorare und Aufwandsentschädigungen für engagierte professionelle Künstler*innen, Kulturschaffende oder Kunst- und Kulturvermittler*innen sowie damit verbundene Reise- und Aufenthaltskosten, Kosten der Bewerbung u.a. (weiteres unter Punkt 4)

 

Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 5, Ausschließungsgründe sowie nicht förderungswürdige Veranstaltungen unter Punkt 6 nachzulesen.

Pauschalförderungsprogramm Publikationen, A9 Land Steiermark

Gefördert werden Publikationen (Erstveröffentlichungen), die das allgemeine Verständnis von Kunst und Kultur nachhaltig unterstützen, zur aktiven Beschäftigung mit relevanten künstlerischen Positionen anregen und sich mit dem kulturellen Erbe der Steiermark auseinandersetzen.
Bitte beachten Sie, dass Erstauflagen von Ausstellungskatalogen über die Einzelprojektförderung für Mussen, A9 Land Steiermark gefördert werden.


Gefördert werden Druck-, Herstellungs- und Veröffentlichungskosten einer konkret vorliegenden Publikation mit einer Pauschale von

  • € 1.500 bei Projektkosten bis zu € 7.500 
  • € 2.500 bei Projektkosten über € 7.500 bis € 17.499,99 
  • € 3.500 bei Projektkosten ab € 17.500 


Wer darf einreichen und wann?

  • Urheber*innen, Herausgeber*innen und Verlage bzw. Labels.
  • Allgemeine Bestimmungen (Vergabekriterien, Informationen zur Antragstellung und zusätzlichen Förderungen des Landes Steiermark usw.) finden Sie in der Förderrichtlinie Publikationen unter Punkt 3
  • Beachten Sie die Einreichtermine - die Antragstellung muss in jedem Fall vor Projektumsetzung (d.h. Drucklegung, Vervielfältigung, Veröffentlichung) erfolgen.
  • Ausschließungsgründe und Wartefrist sind unter Punkt 6 nachzulesen
     

... wofür?
Gefördert werden u.a.

  • Publikationen zur Volkskultur, Chroniken, heimatkundliche Arbeiten ...
  • Orts-, kunst- und kulturhistorische, kulturvermittelnde, kunst- und kulturtheoretische selbständige Publikationen mit engem Bezug zum kulturellen Erbe der Steiermark und ihren Regionen
  • Selbstständige Publikationen und Sammelbände der Pflege und Weiterentwicklung einer zeitgemäßen Erinnerungskultur
  • ...

 

Weitere Informationen darüber, was gefördert/nicht gefördert wird und was ein vollständiges Ansuchen enthält

  • finden Sie bzgl. literarischer Arbeiten, Monografien und Sammelbänden unter Punkt 4.1
  • finden Sie bzgl. Katalogen, Kunst- und Künstler*innenbüchern unter Punkt 4.3


Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 5 geregelt
 

Revitalisierung historisch bedeutender Baudenkmäler, A 15 Land Steiermark

Das Land Steiermark unterstützt die Erhaltung des baukulturellen Erbes. Ziel ist die Revitalisierung und Erhaltung historisch wertvoller Bauten und Anlagen im Sinne der Bewahrung der jeweiligen regionalen Identität. Durch Einsatz spezieller Fachleute werden auch erforderliche traditionelle Handwerkstechniken gepflegt und einschlägige Berufszweige unterstützt.
 

  • Gefördert werden bauliche Maßnahmen (lt. Förderrichtlnie) wahlweise über Landesdarlehen oder über nicht rückzahlbare Förderungsbeiträge im Ausmaß von max. 10 % der anerkannten Kosten bzw. maximal € 22.000 pro Projekt und Jahr
  • Tipp: Eigenleistungen sind in dieser Förderung anrechenbar
  • Einreichung: laufend


Über den Revitalisierungsfond geförderte Museums(um)bauten - Revitalisierungen
u.a. Gerberei Salzer, Museum Villa Retznei, Kammerhofmuseum Bad Aussee, Brahms-Museum, Hammerwerk Roob, Lehrfrischhütte Vordernberg, Kötzelmühle, Rauchstubenhaus Giefer, Rauchstubenhaus Schirner, Burgmuseum Krems, Pavelhaus - Bad Radkersburg, Handwerkmuseum in Murau

Projektförderung im Bereich Museen des BMKÖS

Ihren Antrag auf Projektförderung des BMKOES können Sie laufend einreichen. 
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite zur Projektförderung im Bereich Museen.

Wer darf ansuchen?

  • Registrierte Museen, die bereits im Besitz des Museumsgütesiegels sind oder die Maßnahmen in diese Richtung unternommen haben
  • Registrierte Museen, die bereits ein Jahr in Betrieb und ökonomisch eigenständig sind

 
...wofür?

  • Kooperationsprojekte: Museen untereinander, mit anderen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen
  • Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen
  • Sammlungspflege: (digitale) Inventarisierung, (Präventive) Konservierung und Restaurierung
  • Vermittlungsprojekte mit Schwerpunkt auf Inklusion, Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit etc. legen
  • Ausstellungen: nachhaltige, langfristige Neupositionierung oder konkrete Maßnahmen zur Aktualisierung der Sammlungspräsentation

 
Nicht einreichbar sind Projekte wie u.a. bauliche Maßnahmen, Betriebskosten, Ankäufe musealer Objekte, Kataloge und Publikationen. 


...und wann?

  • Einreichungen laufend - die Frist ist jedoch mit 31. Oktober jeden Jahres festgelegt.
  • Die Rückmeldung erfolgt meist zum Ende des laufenden oder zu Beginn des nächsten Jahres.

Klimafitte Kulturbetriebe 2024, BMK

Das Programm Klimafitte Kulturbetriebe 2024, das das  Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland auflegt, fördert Investitionen, die zur Einsparung von Endenergie in Kunst- und Kulturbetrieben führen.
Dazu zählen z.B. dieVerbesserung des Wärmeschutzes von Gebäuden, die Installation einer klimafreundlichen Heizung oder Energiesparmaßnahmen im Bereich Lüftung, Kühlung, Beleuchtung und Wärmerückgewinnung.


Wer darf einreichen und weitere Voraussetzungen?

  • Alle natürlichen und juristischen Personen, die Kultureinrichtungen im Sinne des Artikels 53 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO EU (VO) 2014/651) betreiben. 
  • Die verfügbaren Räumlichkeiten müssen mind. zu 80% für kulturelle Zwecke verwendet werden, auch hinsichtlich der Nutzungszeiten.
  • Die Investitionssumme pro Antrag beträgt mind. 10.000 Euro.
  • Die maximale Förderhöhe ist pro Antrag mit 2,2 Mio Euro festgelegt.


...wann?

  • Förderanträge können jederzeit erfolgen, jedoch immer vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung oder anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht.
  • Liegen geplante Maßnahmen zeitlich weit auseinander (z. B. LED-Beleuchtung und thermische Gebäudesanierung) ist es ratsam, einzelne Förderungsanträge zu stellen, damit zeitnah zur umgesetzten Maßnahme abgerechnet und ausbezahlt werden kann (keine Teilauszahlung von Teilprojekten einer Einreichung möglich).   
     

...wieviel?

  • Zuschuss von bis zu 50% der förderungsfähigen Investitionskosten
  • Ergänzende Fördermöglichkeiten siehe Infoblatt S 2
     

...wofür?

  • Thermische Gebäudesanierung - umfassende Sanierung wie Einzelmaßnahmen (bei Häusern, die älter als 15 Jahre alt sind) z. B. Dämmung der Außenwand, obersten/untersten Geschoßdecke; Tausch von Fenstern, Außentüren..., Dach/Fassadenbegrünung.
    Weitere Details und Informationen zu nicht/förderfähigen Kosten, Einreichunterlagen finden Sie im Informationsblatt S 3 ff
  • Heizung – Umstellung von bestehenden fossilen Anlagen auf vorzugsweise Nah/Fernwärme, wenn Anschluss nicht möglich auch Wärmepumpe, Holzheizung oder thermische Solaranlage zur Warmwasserbereitung/Raumheizung sowie Wärmespeicher-Anlagen
    Weitere Details und Informationen zu nicht/förderfähigen Kosten, Einreichunterlagen und spez. Fördervoraussetzungen sieh bitte Informationsblatt S 6 ff
  • Energiesparmaßnahmen – Beleuchtungsoptimierung, Lüftung, Wärmerückgewinnung, Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik z. B. Umstellung auf LED-Systeme im Innen- und Außenbereich, Installation von Lichtsteuerungssystemen, Austausch eines konventionellen Filmprojektors zu einem Laserprojektor, Energiemonitoring-Systeme.
    Weitere Details und Informationen zu Förderhöhe, nicht/förderfähigen Kosten, Einreichunterlagen und spez. Fördervoraussetzungen entnehmen Sie dem Informationsblatt S 9 ff
  • Energieeffiziente und klimafreundliche Kühlung (Austausch bestehender Kälteanlagen) Weitere Details und Informationen zu Förderhöhe, nicht/förderfähigen Kosten, Einreichunterlagen und spez. Fördervoraussetzungen  finden Sie im Informationsblatt S 11 ff
  • Auch Planung und Montage sind förderungsfähig!

 

...was wird nicht gefördert?

  • Neubauten (Abriss und Neubau), Zubauten zur Kapazitätserweiterung, Gebäude-Umsiedelung, Zwischenmieten
  • Stromproduzierende Anlagen (zum Beispiel PV-Anlagen)
  • Tausch von konventionellen Leuchtmitteln (Glühlampen, Halogenlampen, Leuchtstoffröhren et cetera) gegen LED-Leuchtmittel (Plug-in-Systeme), ausgenommen Tausch bei historischen 
  • und erhaltenswerten Leuchten, LED-Tubes, LED-Stripes ohne Profil und Abdeckung, Austausch oder Modernisierung von bereits bestehenden LED-Leuchtsystemen, nichtzertifizierte Leuchtmittel, Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen
  • ...
     

Zum Informationsblatt

 


Onlineantrag, Formulare zur Antragstellung sowie FAQs finden Sie auf der Webseite (https://www.umweltfoerderung.at/o63wz), ebenso die rechtliche Grundlage.

LEA – Let’s empower Austria

ÖFF Österreichischer Fonds des Bundeskanzleramts zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen

Wer darf einreichen und wann?

  • öffentliche Museen, Museen und museumsähnliche Einrichtungen mit gültigem Spendenbegünstigungsbescheid (weitere Fördervoraussetzungen siehe Pkt. 4 der Richtlinie)
  • Einreichfrist: 15.10.2024-15.01.2025
  • vor der vollständigen Einreichung wird die Förderberechtigung via Online-Formular auf der Webseite geprüft


Was wird gefördert und wie?

  • Projekte und Maßnahmen zur Stärkung und Förderung von Frauen und Mädchen, mehr zur Zielgruppe unter Pkt. 3.1 der Richtlinie 
  • max. Projektlaufzeit 01.05.2025-30.04.2026
  • Pro Projekt € 20-100.000, weitere Details unter Pkt.3.3 der Richtlinie
  • Bis 100 % Förderquote, Details zur Vermeidung von Doppelförderungen siehe Pkt 4.2 
  • förderbar sind Personalkosten für Angestellte und freie Dienstnehmende, Sachkosten und Kosten für Dienstleistungen Dritter, weitere Details unter Pkt. 5 der Richtlinie; nicht förderbare Kosten unter Pkt 5.3


Beachten Sie die unter Pkt 6.3. genannten Bewertungskriterien.
Auf der Webseite finden Sie Formulare und Vorlagen sowie bisher geförderte Projekte.

Zur Förderrichtlinie 2024, Stand 30.09.2024
https://letsempoweraustria.at/wp-content/uploads/2024/10/LEA_Foerderrichtlinie_2024.pdf

Kontakt LEA Förderungen: Lukas Stowasser
foerderungen@lea-frauenfonds.at, +43 1 39 50 29 07 

Digitale Transformation – KI in Kunst und Kultur, BMKOES

Das BMKÖS startet ein Förderprogramm zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf strukturellen Förderungen, die die Branche zur Nutzung von KI "im Hintergrund" ermächtigen und ermutigen sollen. Zentral ist dabei auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen sollen dabei unterstützt werden, die Möglichkeiten der KI (Künstliche Intelligenz) in der Kunst und Kultur zu entdecken und verstärkt zu nutzen.

 

Wer darf einreichen?

  • Kunst- und Kulturinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit 


...wofür - Ziele des Programms?

  • Kunst- und Kulturinstitutionen beim Einsatz von KI in den verschiedenen Anwendungsgebieten zu fördern
  • Entwicklung und Umsetzung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Künstler:innen als auch für Mitarbeiter:innen in Kunst- und Kultureinrichtungen zur Aneignung von digitalen Fertigkeiten rund um den Einsatz von KI



...wann?

  • Einreichfrist: 1. Juli bis 30. September 2024
  • Anträge müssen fristgerecht eingereicht werden, die Förderhöhe ist mit 50.000 € begrenzt.

LEADER 2023 – 2027

Für Förderprogramme zur lokalen Entwicklung im ländlichen Raum sind Sie hier richtig!

LEADER ist eine von EU-, Bund- und Land-kofinanzierte Förderung im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich, die seit dem EU-Beitritt 1995 in der Steiermark umgesetzt wird. Aktuell wird die fünfte LEADER-Periode 2023 - 2027 abgewickelt. 
Eines der wichtigsten LEADER-Ziele ist es, die Entwicklung in den ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Strukturen, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.

Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, sich als Erstes mit der jeweils für Sie zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung in Verbindung zu setzen.

Einen guten Überblick über die steierischen Leader-Regionen und

  • Kontakte und Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
  • LEADER Gemeinden sowie
  • Lokale Entwicklungsstrategien (LES)

finden Sie auf der Webseite der Landesentwicklung Steiermark.

culture connected, BMBWF (OeAD)

Die nächste Einreichfrist ist mit 02.12.2024 festgesetzt.

Wer darf einreichen?

  • Kultureinrichtungen, die über ein kontinuierliches Jahresprogramm verfügen
  • Kulturinitiativen und -vereine, die mit einer oder mehreren Schulen mit Öffentlichkeitsrecht oder Projektteams der schulischen Tagesbetreuung zusammenarbeiten
  • Die Kultureinrichtung reicht unter Nennung einer Projektleitung ein. Die Partnerschaft wird von Schule und Kultureinrichtung gemeinsam getragen


...wofür?

  • Eingereicht werden Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu allen Kunst- und Kulturbereichen. Die Kooperationen eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Wege zu Kunst und Kultur. Sie sammeln Erfahrungen in selbstbestimmten und nachhaltigen Lernprozessen.
  • Es wird empfohlen, dass die Aktivitäten im Rahmen des Themenschwerpunkts take HEART! Demokratie, Nachhaltigkeit und Kulturelle Bildung stattfinden.
  • Neben der Qualität und Aussagekraft der Einreichung werden auch die Intensität der Zusammenarbeit und die partizipative Einbindung der Schüler*innen berücksichtigt. Außerdem achtet die Jury auf eine möglichst ausgewogene Auswahl nach unterschiedlichen Schularten, Schulstufen, Bundesländern und Kulturbereichen und Kooperationen in peripheren Regionen und Bezirken.


...wieviel?

  • Maximale finanzielle Unterstützung: 1.800 Euro pro Projekt 


...wann?

  • Einreichfrist: 02.12.2024
  • Jurysitzung: Jänner 2025
  • Mitteilung der Juryentscheidung: Jänner 2025
  • Projektdurchführung: von Jänner bis Ende des Unterrichtsschuljahres 2024/25
  • Bericht und Abrechnung: 21.7.2025


... wo finde ich weitere Infos?

Kunst ist Klasse! BMKÖS (OeAD)

Wer darf einreichen?

  • Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Österreich
  • 1 Einreichung pro Institution


..wofür?

  • Zielgruppe: Schulklassen 5.-9. Schulstufe
  • Gefördert werden: Partizipative (personale oder mediale) Vermittlungsprojekte für neue oder bestehende Angebote, Audience Development-Maßnahmen
  • Ziele: u.a. fördert Vielfalt, kulturelle Teilhabe und kulturelle Kompetenzen; weckt Neugier und Interesse an Kultur; ist zielgruppengerecht und hat Bezug zur Lebenswetl der Jugendlichen, ist in Zukunft dauerhaft umsetzbar, möglichst klimaverträglich umgesetzt und berücksichtigt Diversitätsfaktoren; zeichnet sich aus durch: Originalität, Professionalität, Qualitätsanspruch ...usw.
  • Außerdem sollen die geförderten Projekte über Regionen und Kunstsparten gerecht verteilt sein.
  • Das eingereichte Projekt ist ein Einzelprojekt (in sich geschlossenes Vorhaben)
     

...wann?

  • Einreichzeitraum: 23.9.2024 – 28.10.2024 über das
  • Online-Einreichformular unter www.oead.at/kunstistklasse
  • Projektlaufzeit Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025
  • Zusage Ende Dezember 2025
     

Förderbare Kosten:

  • Alle Ausgaben und Aufwendungen, die dem Projekt direkt (und zusätzlich zum herkömmlichen Betrieb) zurechenbar sind und im Zeitraum 1.1.2025-31.12.2025 entstanden, z. B.  auch Personalkosten (der eigenen Mitarbeiter*innen), Honorarkosten und Dienstleistungen Dritter.
     

Förderhöhe:

  • 5.000 EUR-30.000 EUR pro Projekt 


Weitere Informationen:

Weitere Ausschreibungen Museum + Schule (OeAD)

Auf der Webseite des OeAD - finden Sie eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen, z. B. 

  • projekteuropa (Kreativwettbewerb für künstlerische Arbeiten zum Thema "(k)now – kreativ.aktiv.neugierig"
  • RaumGestalten (Schulprojekte der baukulturellen Bildung)
  • K3-PROJEKTE. Kulturvermittlung mit Lehrlingen

Übrigens ...

Auch auf der Webseite der IG Kultur finden Sie einen praktisch-guten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Kulturbereich.

Ihre Ansprechpartnerin

Förderberatung und Projektplanung

Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, welche Fristen dafür gelten und was Sie bei der Einreichung und Projektplanung beachten sollten, erfahren Sie bei uns.

Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!

Porträtfoto Elisabeth Schatz

Mag.a Elisabeth Schatz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Förderberatung und Projektplanung

+43-699/1330-8941 elisabeth.schatz@museum-joanneum.at