Förderstellen und Förderprogramme

Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über Fördermöglichkeiten, Förderstellen und Förderprogramme!

Zu sehen ist ein durchsichtiges Glas, das gefüllt mit Münzen ist und aus dem eine Pflanze wächst. Zu sehen ist ein durchsichtiges Glas, das gefüllt mit Münzen ist und aus dem eine Pflanze wächst.

Bildinformationen

Einzelprojektförderung der Abteilung A9 des Landes Steiermark

Sie können jederzeit um Einzelprojektförderung der Abteilung A9 des Landes Steiermark ansuchen. Als Grundlage dient die Förderungsrichtlinie für Museen und Sammlungen, die im Juni 2022 aktualisiert wurde.  

Eine konkrete Auflistung der förderbaren Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie unter Punkt 4. Ausschließungsgründe bzw. nicht förderbare Ausgaben sind unter Punkt 6 dargelegt. Diese sind z. B. Baumaßnahmen, laufende Kosten (etwa Personalkosten) und Werbemaßnahmen. 

In Bezug auf den Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken verweist die Richtlinie auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark - Panther Web .


Wer darf einreichen?

  • Träger*innen bereits bestehender oder neu zu errichtender Museen bzw. museumsähnlicher Einrichtungen mit inhaltlichem Bezug zum Land Steiermark
  • weitere Auflagen wie regelmäßige Öffnungszeiten usw. siehe Förderrichtlinie Punkt 3


...wofür?

  • Ausstattungen für Ausstellungsräume und Depots 
  • Museums- und Ausstellungskataloge (nur für die Erstauflage)
  • Maßnahmen zur digitalen Inventarisierung inkl. Erstellung von Digitalisaten
  • Provenienzforschung
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Umgebungsbedingungen (z. B. Licht, Klima etc.)
  • Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen
  • Konservierung und Restaurierung von Sammlungsgut
  • Erstellung von Konzepten (z. B. Museumskonzepte, Vermittlungskonzepte etc.)
  • Sonderausstellungen im regional- und kulturgeschichtlichen Kontext
  • Zuschuss zum Erwerb von Kulturgut
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit (außer bauliche Maßnahmen)
  • u. a. 


Eine konkrete Auflistung der förderbaren Ausgaben finden Sie in der Förderrichtlinie unter Punkt 4. Ausschließungsgründe bzw. nicht förderbare Ausgaben sind unter Punkt 6 dargelegt. Diese sind z. B. Baumaßnahmen, laufende Kosten (etwa Personalkosten) und Werbemaßnahmen. 

In Bezug auf den Ankauf von Sammlungsobjektdatenbanken wird auf die Sammlungsdigitalisierungsoffensive des Landes Steiermark Panther Web verwiesen.


...und wann?

  • Einreichungen sind laufend möglich
  • Projekte können gesplittet werden, um weitere Förderungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
    Welche für Ihr Projekt in Frage kommen und welche Fristen gelten, erfahren Sie bei uns.

Förderung von Praktikumsstellen in steirischen Museen der Abteilung A9 des Landes Steiermark

Sie können jederzeit um Förderung von Praktikant*innenstellender Abteilung A9 des Landes Steiermark ansuchen, jedoch nur vor Beginn des Praktikums. Rechtliche Grundlage ist das Steiermärkische Kultur- und Kunstförderungsgesetz 2005 i.d.g.F

Wer darf einreichen?

  • Träger*innen bereits bestehender Museen und Sammlungen mit inhaltlichem Bezug zum Land Steiermark
  • Weitere Auflagen wie regelmäßige Öffnungszeiten usw. siehe Förderrichtlinie Punkt 3

... wofür?

  • Pro Museum und Jahr ist maximal ein*e Praktikant*in förderbar, er*sie ist einzuschulen und zu begleiten
  • Praktikumsdauer: vier Wochen bzw. 30 Kalendertage (Vollzeit) oder acht Wochen, auf Basis von 20 Wochenstunden
  • Alter der Praktikant*innen: 16 bis 33 Jahre mit Wohnsitz oder Geburtsort im Bundesland Steiermark
  • Weitere allgemeine arbeitsrechtliche Voraussetzungen (wie Abschluss eines Dienstverhältnisses, ÖGK-Anmeldung usw.) sowie besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen bei der Beschäftigung Minderjähriger sind unter Punkt 3 zu finden
  • Zuschuss in Höhe von € 1.000,00, weitere Details zur Auszahlung finden Sie unter Punkt 4 
  • Die Tätigkeiten müssen im Bereich der Kernaufgaben des Museums liegen (z. B. z. B. Inventarisieren, Vermittlung, Projektarbeit, Ausstellungsgestaltung, Katalogerstellung), weitere Details zu förderungsfähigen Aufgaben finden Sie unter Punkt 5 und 3 (9)

... und wann?

  • Einreichungen sind laufend (jedoch nur vor Beginn des Praktikums) möglich

 

Verwendungsnachweise, Abrechnung und Rückzahlung sind unter Punkt 6, Ausschließungsgründe unter Punkt 7 nachzulesen

Das Museumsforum Steiermark bündelt offene Praktikumsplätze auf der Webseite, kommuniziert diese und bewirbt sie an Schulen und Hochschulen.

Projektförderung im Bereich Museen des BMKOES

Ihren Antrag auf Projektförderung des BMKOES können Sie laufend einreichen. 
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite zur Projektförderung im Bereich Museen.

Wer darf ansuchen?

  • Registrierte Museen, die bereits im Besitz des Museumsgütesiegels sind oder die Maßnahmen in diese Richtung unternommen haben
  • Registrierte Museen, die bereits ein Jahr in Betrieb und ökonomisch eigenständig sind

 
...wofür?

  • Kooperationsprojekte: Museen untereinander, mit anderen Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen oder zivilgesellschaftlichen Initiativen
  • Forschungsprojekte zu museumsrelevanten Themenstellungen
  • Sammlungspflege: (digitale) Inventarisierung, (Präventive) Konservierung und Restaurierung
  • Vermittlungsprojekte mit Schwerpunkt auf Inklusion, Partizipation, Interdisziplinarität, Chancengleichheit etc. legen
  • Ausstellungen: nachhaltige, langfristige Neupositionierung oder konkrete Maßnahmen zur Aktualisierung der Sammlungspräsentation

 
Nicht einreichbar sind Projekte wie u.a. bauliche Maßnahmen, Betriebskosten, Ankäufe musealer Objekte, Kataloge und Publikationen. 


...und wann?

  • Einreichungen laufend - die Frist ist jedoch mit 31. Oktober jeden Jahres festgelegt.
  • Die Rückmeldung erfolgt meist zum Ende des laufenden oder zu Beginn des nächsten Jahres.

Digitale Transformation – KI in Kunst und Kultur, BMKOES

Das BMKÖS startet ein Förderprogramm zur Nutzung von Künstlicher Intelligenz in Kunst und Kultur. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf strukturellen Förderungen, die die Branche zur Nutzung von KI "im Hintergrund" ermächtigen und ermutigen sollen. Zentral ist dabei auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Österreichische Kunst- und Kulturinstitutionen sollen dabei unterstützt werden, die Möglichkeiten der KI (Künstliche Intelligenz) in der Kunst und Kultur zu entdecken und verstärkt zu nutzen.

 

Wer darf einreichen?

  • Kunst- und Kulturinstitutionen mit eigener Rechtspersönlichkeit 


...wofür - Ziele des Programms?

  • Kunst- und Kulturinstitutionen beim Einsatz von KI in den verschiedenen Anwendungsgebieten zu fördern
  • Entwicklung und Umsetzung von Aus- und Weiterbildungsangeboten für Künstler:innen als auch für Mitarbeiter:innen in Kunst- und Kultureinrichtungen zur Aneignung von digitalen Fertigkeiten rund um den Einsatz von KI



...wann?

  • Einreichfrist: 1. Juli bis 30. September 2024
  • Anträge müssen fristgerecht eingereicht werden, die Förderhöhe ist mit 50.000 € begrenzt.

LEADER 2023 – 2027

Für Förderprogramme zur lokalen Entwicklung im ländlichen Raum sind Sie hier richtig!

LEADER ist eine von EU-, Bund- und Land-kofinanzierte Förderung im Rahmen des nationalen GAP-Strategieplans für Österreich, die seit dem EU-Beitritt 1995 in der Steiermark umgesetzt wird. Aktuell wird die fünfte LEADER-Periode 2023 - 2027 abgewickelt. 
Eines der wichtigsten LEADER-Ziele ist es, die Entwicklung in den ländlichen Regionen zu unterstützen sowie Kooperationen und Maßnahmen zur Stärkung und Entwicklung des ländlichen Lebensraums, der ländlichen Strukturen, der ländlichen Wirtschaft und der Lebensqualität zu fördern.

Prinzipiell empfehlen wir Ihnen, sich als Erstes mit der jeweils für Sie zuständigen Lokalen Aktionsgruppe (LAG) oder mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung in Verbindung zu setzen.

Einen guten Überblick über die steierischen Leader-Regionen und

  • Kontakte und Lokale Aktionsgruppen (LAGs)
  • LEADER Gemeinden sowie
  • Lokale Entwicklungsstrategien (LES)

finden Sie auf der Webseite der Landesentwicklung Steiermark.

culture connected, BMBWF (OeAD)

Die nächste Einreichfrist wird für Herbst 2024 ausgerufen werden.

Wer darf einreichen?

  • Kultureinrichtungen, die über ein kontinuierliches Jahresprogramm verfügen
  • Kulturinitiativen und -vereine, die mit einer oder mehreren Schulen mit Öffentlichkeitsrecht oder Projektteams der schulischen Tagesbetreuung zusammenarbeiten
  • Die Kultureinrichtung reicht unter Nennung einer Projektleitung ein. Die Partnerschaft wird von Schule und Kultureinrichtung gemeinsam getragen


...wofür?

  • Eingereicht werden Kooperationsprojekte zwischen Schulen und Kultureinrichtungen zu allen Kunst- und Kulturbereichen. Die Kooperationen eröffnen Kindern und Jugendlichen neue Wege zu Kunst und Kultur. Sie sammeln Erfahrungen in selbstbestimmten und nachhaltigen Lernprozessen.
  • Es wird empfohlen, dass die Aktivitäten im Rahmen des Themenschwerpunkts take HEART! Demokratie, Nachhaltigkeit und Kulturelle Bildung stattfinden.
  • Neben der Qualität und Aussagekraft der Einreichung werden auch die Intensität der Zusammenarbeit und die partizipative Einbindung der Schüler*innen berücksichtigt. Außerdem achtet die Jury auf eine möglichst ausgewogene Auswahl nach unterschiedlichen Schularten, Schulstufen, Bundesländern und Kulturbereichen und Kooperationen in peripheren Regionen und Bezirken.


...voraussichtlich wann?

  • Voraussichtliche Einreichfrist: Herbst 2024
  • Vorauss. Jury: Jänner 2025
  • Vorauss. Mitteilung der Juryentscheidung: Jänner 2025
  • Vorauss. Projektdurchführung: von Jänner bis Ende des Unterrichtsschuljahres 2024/25
  • Vorauss. Bericht und Abrechnung: 22.7.2025

 

Weitere Ausschreibungen für Schulen und Kultureinrichtungen

Kunst ist Klasse! BMKÖS, BMBWF (OeAD)

Wer darf einreichen?

  • Kunst- und Kultureinrichtungen aller Sparten mit Sitz in Österreich


..wofür?

  • Zielgruppe: zehn- bis vierzehnjährige Schüler*innen (NMS, AHS-Unterstufe, Sonderschulen. aber auch Polytechnische und Berufsschulen)
  • Gefördert werden: Neuproduktionen aller Sparten, personale und mediale Vermittlungsprojekte für neue und/oder bestehende Angebote, Audience Development-Maßnahmen
  • Ziele: u.a. partipative Zugänge schaffen, kulturelle Teilhabe und Stärkung kultureller Kompetenzen ermöglichen unabhängig von Elternhaus oder finanziellen Mitteln, Vielfalt, Vernetzung und ausgewählte Verteilung zwischen Kunstsparten, Altersgruppen und Regionen usw.


...wann?

  • Eingereicht werden kann ab 22. März 2024 bis zum 15. Mai 2024 über das
  • Online-Einreichformular unter www.oead.at/kunstistklasse
  • Projektlaufzeit Schuljahr 2024/25 mit Schwerpunkt Mai 2025

Förderhöhe:

  • mind. 5.000 EUR und höchstens 30.000 EUR pro Projekt


Weitere Informationen:

Weitere Ausschreibungen Museum + Schule (OeAD)

Auf der Webseite des OeAD - finden Sie eine Übersicht über aktuelle Ausschreibungen, z. B. 

  • projekteuropa (Kreativwettbewerb für künstlerische Arbeiten zum Thema "(k)now – kreativ.aktiv.neugierig"
  • RaumGestalten (Schulprojekte der baukulturellen Bildung)
  • K3-PROJEKTE. Kulturvermittlung mit Lehrlingen

Übrigens ...

Auch auf der Webseite der IG Kultur finden Sie einen praktisch-guten Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten im Kulturbereich.

Ihre Ansprechpartnerin

Förderberatung und Projektplanung

Welche Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt, welche Fristen dafür gelten und was Sie bei der Einreichung und Projektplanung beachten sollten, erfahren Sie bei uns.

Ich freue mich, wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen!

Porträtfoto Elisabeth Schatz

Mag.a Elisabeth Schatz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, Förderberatung und Projektplanung

+43-699/1330-8941 elisabeth.schatz@museum-joanneum.at