1998 wurde das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen (Kunstrückgabegesetz) mit der Zielsetzung erlassen, Kunstgegenstände aus den Österreichischen Bundesmuseen, die im Zuge oder als Folge der NS-Gewaltherrschaft in das Eigentum des Bundes gelangt sind, an die ursprünglichen Eigentümer*innen oder deren Rechtsnachfolger*innen zurückzugeben. Gesetze bzw. Beschlüsse auf Landesebene folgten.
In regionalen Museen in Österreich fand NS-bezogene Provenienzforschung bisher – bis auf wenige Ausnahmen – noch nicht statt.