Zur Jahrhundertwende vom 18. zum 19. Jahrhundert war es um das Kindeswohl im Kronland Steiermark schlecht bestellt: Ein fataler Mix aus mangelnder Kenntnis über den Verlauf einer Geburt, schlechten hygienischen Verhältnissen sowie einer kräftigen Portion Aberglaube, die mitunter zu fragwürdigen Ritualen veranlasste, war der Grund für eine hohe Kindersterblichkeit. Rund 10 % der Neugeborenen verstarben entweder schon kurz nach ihrer Geburt oder im ersten Lebensjahr. Dies belegen Geburts- und Totenbücher der steirischen Pfarren. Hier ein Beispiel aus der obersteirischen Pfarre Großreifling/Landl: Beschrieben wird der Tod eines neugeborenen Buben, der aufgrund einer „regelwidrigen“ Geburt verstarb. Der Terminus „regelwidrig“ verleitet zur Annahme, dass ein Abortus künstlich herbeigeführt wurde, tatsächlich beschreibt er aber, dass das Kind sich nicht in einer „natürlichen“, also einfachen Geburtslage (der vorderen Hinterhauptslage) befand und dass es bei der Geburt Komplikationen gab. Die anwesende Hebamme Barbara Hüttenbrenner hatte im Frühsommer 1838 ihre Ausbildung absolviert und war nun wieder in ihrem Heimatort tätig.