(1) Die Parkanlage ist so zu benützen, dass andere Besucher/innen und benachbarte Anrainer/innen nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt sowie Skulpturen, Anlagen, Einrichtungen und Baulichkeiten (wie Bänke, Tische, Abfalleimer, Beleuchtungskörper, Getränkeautomaten, Zäune, WC-, Teich-, Treppen- und Toranlagen, Info-Pavillon, Bergcafé etc.) nicht verschmutzt, beschmiert, mit Farbe besprüht, mit Papier, Folien oder Materialien anderer Art beklebt oder sonst beschädigt und teilweise oder gänzlich entwendet werden.
(2) In der Parkanlage ist es verboten:
- (a) Unrat oder Gegenstände abzulagern,
- (b) Abfälle, Papier (Zeitungen etc.), Gebinde oder Verpackungsmaterial außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen,
- (c) Skulpturen zu betreten, zu besteigen oder zu berühren und sie zum Turnen oder Klettern zu benützen. Betretbar sind die Skulpturen von: Eva & Adele, Matta Wagnest, Manfred Erjautz
- (d) Baulichkeiten oder sonstige Einrichtungen (wie Sockel, Podeste und Umzäunungen der Skulpturen) zu besteigen, Absperrungen zu überklettern oder diese als Sitzplatz zu verwenden,
- (e) Waffen oder gefährliche Gegenstände, die als solche verwendet werden könnten, mitzuführen,
- (f) Feuerstellen anzulegen oder zu unterhalten,
- (g) Grill- oder Kochgeräte in Betrieb zu nehmen,
- (h) zu kampieren oder eiszulaufen,
- (i) in Wasserflächen zu baden oder diese zu betreten.
(3) Der Aufenthalt in der Parkanlage ist nur während der am Eingang kenntlich gemachten Öffnungszeiten gestattet.
(4) Das Fotografieren und Filmen ist ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt. Aufnahmen für Veröffentlichungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Universalmuseum Joanneum GmbH gestattet. Jede Zuwiderhandlung wird geahndet und als Verstoß gegen das Urhebergesetz zur Anzeige gebracht.
(5) Die Universalmuseum Joanneum GmbH behält sich das Recht vor, Veranstaltungen fotografisch festzuhalten. Die Besucher/innen erteilen ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von ihnen oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen ohne Vergütung für firmeneigene Zwecke verwendet werden dürfen.