Anlässlich des 100. Todestages von Erzherzog Johann erklärte die Landesregierung das Jahr 1959 zum steirischen Gedenkjahr. Die Betonung der steirischen Eigenart sollte nach den Jahren des Nationalsozialismus und der Besatzung durch die Alliierten bei der Re-/Konstruktion einer „steirischen Identität“ helfen. Dazu forderte Kulturlandesrat Hanns Koren eine Landesbestandsaufnahme mithilfe der modernen Medien, also der Fotografie, des Films und der Tonaufnahme. Die Ergebnisse sollten in einem Zentralarchiv gesammelt und öffentlich gemacht werden. Deshalb beschloss die Steiermärkische Landesregierung am 21. März 1960 die institutionelle Errichtung der „Landesstelle für Bild- und Tondokumentation“ als erstes und einziges medienübergreifend angelegtes Institut in Österreich. Der Periode der Konzeption folgte eine Periode des praktischen Aufbaus. Die hochgesteckten Ziele korrelierten jedoch nicht mit den vorhandenen Mitteln, weshalb Koren bereits 1962 zur Eröffnung der ersten Ausstellung eine „neue Phase der Tätigkeit“ ankündigte und vor allem eine Vergrößerung der personellen Besetzung forderte, sollte die Landesstelle „nicht ein kleinliches und auf den Zufall angewiesenes und daher letzten Endes wertloses Büro bleiben“. Im Sommer 1963 wechselte dennoch die damalige Leiterin der Landesstelle nach wenigen Monaten, von den Raum- und Personalverhältnissen entmutigt, in die Landesbibliothek. Ihr Posten blieb bis 1967 unbesetzt.