Bildinformationen
Datum
16.05.2024
Uhrzeit
17:00
Ort
Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark, Online
Anmeldung Extern
Eva Eli Taxacher: office@evataxacher.at
Gundi Jungmeier: gundi@jungmeier.or.at
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Der Steiermärkische Landtag hat 2022 der Einrichtung eines Gedenkzeichens für „aufgrund von Homosexualität Verfolgte“ zugestimmt. Die Kulturabteilung des Landes Steiermark beauftragte das Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark (KiöR) mit einem Ideenfindungsprozess. Erster Schritt einer möglichen Realisierung eines Gedenkzeichens ist ein steiermarkweiter partizipativer Prozess, in dem Meinungen, Einschätzungen, Expertisen und Ideen zu folgenden Fragen gesammelt werden:
• Wer oder was soll im Fokus stehen? (Opfer, Täter*innen, Verfolgung, Umgang mit Verhaltensweisen, die von der „Norm“ abweichen, Sexualitäten und Identitäten …)
• Welcher Zeitraum soll im Fokus stehen? (NS-Zeit, Zeitraum der Strafverfolgung 1918 bis 1971/2002 …)
• Welche Art von Gedenkzeichen/Gedenken erscheint sinnvoll?
• An welchem Ort soll/kann ein Gedenkzeichen entstehen?
Die Ergebnisse aus den in verschiedenen Landesteilen stattfindenden Dialogveranstaltungen werden gesammelt und könnten in weiterer Folge im Sinne einer breiten Wirksamkeit und Bewusstseinsbildung zur Errichtung eines künstlerisch gestalteten Gedenkzeichens führen.
Historischer Hintergrund
Homosexualität war in Österreich durchgehend von 1918 bis 1971 strafbar. Sexuelle Beziehungen zwischen Personen gleichen Geschlechts wurden als „Unzucht wider die Natur“ mit schwerem Kerker bis zu fünf Jahren bestraft. Anders als z. B. in Deutschland galt das Gesetz auch für Frauen. Während der NS-Zeit wurden Verdächtige im Falle eines Schuldspruchs zunächst zu Gefängnisstrafen verurteilt und im Anschluss an die Verbüßung in Konzentrationslager gebracht. Im Vergleich zu anderen Opfergruppen, die aus anderen als aus rassistischen Gründen verfolgt wurden (z. B. Zeug*innen Jehovas), war die Überlebenswahrscheinlichkeit im Konzentrationslager mit ca. 40 % gering. Der Anteil von Frauen bei den Verfolgten lag bei ca. 3 %. Diese wurden zumeist durch Denunziation verhaftet und verurteilt, während Männer aktiv ausgeforscht wurden.
Aufgrund von Homosexualität Verfolgte wurden lange Zeit nicht als NS-Opfer anerkannt. Noch jahrzehntelang wurden Menschen aktiv ausgeforscht, angeklagt und für „Unzucht wider die Natur“ bestraft. Durch die sogenannte „Kleine Strafrechtsreform“ 1971 wurde zunächst das allgemeine Verbot homosexueller Handlungen aufgehoben, jedoch wurden neue Tatbestände eingeführt (§ 209, § 210, § 220, § 221), die Homosexuelle weiterhin juristisch diskriminierten. Diese Paragrafen wurden zwischen 1989 und 2002 schrittweise aufgehoben.
Im Februar 2024 wurden alle Urteile aufgehoben und Betroffene haben nun ein Anrecht auf finanzielle Entschädigung, jedoch gibt es bis heute keinen umfassenden Schutz vor Diskriminierung wie zum Beispiel in den Bereichen Wohnen und Dienstleistungen.
In der Erinnerungs- und Gedenkkultur – sowohl in Österreich als auch international – erhält diese Verfolgtengruppe erst seit Kurzem Aufmerksamkeit. Derzeit gibt es in Graz sieben Stolpersteine für homosexuelle Opfer des Nationalsozialismus. 2021 erschien die Publikation Queere Verfolgungsgeschichte und intersektionales Gedenken in der Steiermark, 2022 fand das Symposium „gemeinsam*gedenken. Intersektionale Gedenk- und Erinnerungsarbeit“ mit dem Fokus auf queere Gedenkarbeit in Graz statt.
Zusatzinformationen
Termine:
Montag, 15.04.2024, 14 Uhr, Graz
Donnerstag, 16.05.2024, 17 Uhr, online
Freitag, 24.05.2024, 17 Uhr, online