Es gibt kaum einen Arbeitsbereich im Museumsbetrieb, auf welchen die Bestimmungen eines Kollektivvertrages anzuwenden sind.
Aus diesem Grund haben sich der Betriebsrat und die Geschäftsführung bereits bei der Gründung der Universalmuseum Joanneum GmbH sowie der Kunsthaus Graz GmbH auf eine freiwillige Vereinbarung zugunsten der Privatangestellten und -arbeiter*innen verständigt.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich bei der Dienstordnung um eine Betriebsvereinbarung. Sie gilt für Dienstplan- und Gleitzeit-Mitarbeiter*innen gleichermaßen.
Der Dienstordnung verdanken die Mitarbeiter*innen zum Beispiel folgende Vorteile:
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Bezahlte Mittagspause
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Erhöhung des Urlaubsausmaßes für Behinderte
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Anspruch auf Bildungskarenz
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Rücktritt von der Zeitausgleichsvereinbarung im Fall einer Erkrankung
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Fortzahlung des Entgelts bei Arbeitsverhinderungen, wie z. B. Wohnungswechsel, Eheschließung
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Teilnahme an einem vom Betriebsrat organisierten Betriebsausflug
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Abhaltung eines Abteilungs-/Referats- oder Teamausflugs als Bildungs- oder Sozialtag
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24.12., 31.12. und Karfreitag sind grundsätzlich arbeitsfrei
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Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie deren vierteljährliche Bezahlung
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➤ Intranet – Mitarbeiter*innen – Rechtliche Grundlagen – Dienstordnung
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