Im März 1819 konnte man in der Grätzer Zeitung unter den „Ständischen Verlautbarungen“ eine „Kundmachung“ lesen, wonach ab 21. März 1819 die „Bildergallerie“ für „Jedermann“ geöffnet sein wird, und zwar an zwei Tagen der Woche jeweils zwei Stunden lang.
Diese Öffnungszeiten erscheinen heute bescheiden. Bedeutend ist jedoch allein schon die Tatsache, dass nun Kunst in Graz überhaupt für die Allgemeinheit zugänglich war. Bis dahin war die Auseinandersetzung mit ihr den Wohlhabenden vorbehalten, Kunst konnte von exklusiven Kreisen vor allem in den adeligen Sammlungen studiert werden.
Dies änderte sich mit dem Zeitalter der Aufklärung und der Revolutionen am Ende des 18. Jahrhunderts. Kunst wurde nun als Eigentum einer allgemeinen Öffentlichkeit bzw. einer nationalen Gemeinschaft verstanden. In der Folge entstanden die meisten der nationalen bzw. städtischen Kunstmuseen.